
Information zum Verein
Der Verein bezweckt die Unterstützung von jugendlichen, ukrainischen Talenten im Alter von 6 bis 25 Jahren, die als Flüchtlinge während des Kriegs in die Schweiz gekommen sind, um hier ihre besonderen Begabungen im Bereich Sport, Musik und Kultur weiter entwickeln zu können. Der Verein unterstützt diese Jugendlichen, da Ausgaben für Sportmaterialen, Instrumente, Trainings etc. nicht durch die Sozialämter übernommen werden dürfen, aber häufig die finanziellen Möglichkeiten der Eltern während des Krieges übersteigt. Der Verein ist nicht gewinnorientiert.
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Präsidentin: Simone May: simone.may@foodwise.ch
Vice-Präsidentin: Maida Wright: maida.wright@gmail.com
Kassiererin: Alona Shulha: alena_chalaya@ukr.net
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Nutzen
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ist der Sport, die Musik oder auch die Kunst ein wichtiger Ausgleich. Für manche von ihnen ist es sogar mehr, nämlich eine Berufung und die Aussicht auf eine berufliche Karriere. Ihr Talent ist ein Teil ihrer Identität und damit ein wichtiger Faktor für ihre psychische Stabilität während ihres Flüchtling-Daseins.
Abwicklung
Die Unterstützung muss meist schnell erfolgen. Dennoch müssen Anträge vorliegen, damit die Förderung lückenlos dokumentiert werden kann. Anträge dürfen nicht kompliziert sein, sondern müssen «niederschwellig» zugänglich sein. Dem Verein ist ein Anliegen «gerecht» und «nachvollziehbar» zu verteilen. Es kann aber nur verteilt werden, was da ist.
Engagement
Die Jugendlichen und junge Erwachsenen, die Leistungen erhalten, sind angeregt, bei Vereinsauftritten und -aktivitäten mitzuwirken. Ihr Engagement ist nicht zwingend, wird aber bei der Antragsstellung berücksichtigt. Ebenso berücksichtig wird der finanzielle Hintergrund der Familie in der Ukraine, soweit bekannt.
Schutz der Privatsphäre
Der Verein trägt Sorge, dass die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen jederzeit geachtet wird und, dass sie nicht «vermarktet» werden.
Ehrenamt
Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Der Verein kann aber Personen beauftragen, Arbeitsleistungen für den Verein zu erbringen und diese ortsüblich zu vergüten.
Spendenquittungen
Es ist ein Ziel, Spendenquittungen ausstellen können. Dazu beantragt der Verein eine Bewilligung beim Steueramt.
Auflösung des Vereins
Der Verein wird aufgelöst, wenn er sich als nicht wirkungsvoll erweist oder sich die politische Lage verändert. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation in der Schweiz, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

Verein IceZeit
c/o Simone May
Weinbergstrasse 9
8280 Kreuzligen
IBAN: CH51 8080 8003 5423 5984 0